Psychotherapie ist notwendige medizinische Leistung
Auch unter den aktuellen Regelungen zur Kontaktsperre gilt Psychotherapie als „notwendige medizinische Leistung“ – die Psychotherapeutische Praxis eröffnet wie geplant und bleibt geöffnet (vgl. hierzu auch die aktuelle Meldung des DPtV vom 23.03.2020).